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   LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12 B ER   

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LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12 B ER (https://dejure.org/2013,2800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.01.2013 - L 8 AY 2/12 B ER (https://dejure.org/2013,2800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - L 8 AY 2/12 B ER (https://dejure.org/2013,2800)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    Zur Verkürzung des Barbetrags bzw. Zulässigkeit der Leistungseinschränkung auf das unabweisbar Gebotene nach der Entscheidung des BVerfG v. 18.07.2012, 1 BvL 10/10.

    Sie habe einen Anspruch auf Nachzahlung beziehungsweise Zahlung der Differenzbeträge zwischen den bisher gewährten Leistungen und der vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG (Urteil vom 18.07.2012 - Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) bestimmten Leistungshöhe.

    In der vorliegenden Sache erscheine es zumindest möglich, dass die Antragstellerin einen Anspruch auf einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens in Höhe der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) niedergelegten Übergangsregelung habe.

    31 * Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 12.07.2012, Az.: 1 BvL 10/10 festgestellt: "Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren".

    Oppermann führt unter 79.2 an, dass die Frage der Leistungseinschränkung auf das unabweisbar Gebotene angesichts der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) neu gestellt werden müsse.

    Damit bleibt offen, ob Leistungseinschränkungen nach § 1 a Nr. 2 AsylbLG nach dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10 und 2/11 grundsätzlich verwehrt sind.

  • SG Düsseldorf, 19.11.2012 - S 17 AY 81/12

    Asylbewerberleistungsgesetz, Übergangsregelung, Existenzminimum, Unterschreiten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    § 1a Nr. 2 AsylbLG sei unter Umständen dementsprechend verfassungsrechtlich auszulegen, wie dies in den Beschlüssen der Sozialgerichte Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012, Az.: S 17 AY 81/12 ER und Altenburg vom 21.10.2012, Az.: S 21 AY3362/12 ER) erfolgt sei.

    32 * Obwohl sich das BVerfG in der zitierten Entscheidung nicht ausdrücklich mit der Geltung des § 1 a AsylbLG befasst hat, bezweifelt auch die neueste Kommentierung (Oppermann in: jurisPK-SGB XII, § 1a AsylbLG, Stand: 07.11.2012) in Übereinstimmung mit der nach der Entscheidung des BVerfG ergangenen erstinstanzlichen Rechtsprechung (SG Hildesheim mit Beschluss vom 06.12.2012 - S 42 AY 152/12 ER, SG Altenburg, Beschluss vom 11.10.2012 - S 21 AY 3362/12 ER -, SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012 - S 17 AY 81/12 ER) die Zulässigkeit der Leistungseinschränkung nach § 1 a AsylbLG auf das unabweisbar Gebotene.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    Jedoch stellt Art. 19 Abs. 4 GG besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
  • SG Altenburg, 11.10.2012 - S 21 AY 3362/12

    Existenzminimum, soziokulturelles Existenzminimum, Barleistungen,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    32 * Obwohl sich das BVerfG in der zitierten Entscheidung nicht ausdrücklich mit der Geltung des § 1 a AsylbLG befasst hat, bezweifelt auch die neueste Kommentierung (Oppermann in: jurisPK-SGB XII, § 1a AsylbLG, Stand: 07.11.2012) in Übereinstimmung mit der nach der Entscheidung des BVerfG ergangenen erstinstanzlichen Rechtsprechung (SG Hildesheim mit Beschluss vom 06.12.2012 - S 42 AY 152/12 ER, SG Altenburg, Beschluss vom 11.10.2012 - S 21 AY 3362/12 ER -, SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012 - S 17 AY 81/12 ER) die Zulässigkeit der Leistungseinschränkung nach § 1 a AsylbLG auf das unabweisbar Gebotene.
  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 8 SO 207/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    Würden diese Leistungen zur Sicherung des aktuellen, grundlegenden Lebensbedarfs der Antragstellerin zu Unrecht vorenthalten, entstünden ihr schwere und unzumutbare, auch anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen im Sinne der Verletzung des Art. 1 GG, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr rückwirkend beseitigt werden könnten (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 13.12.2010, Az.: L 8 SO 207/10 B ER, mwN, insbesondere vom 07.09.2010, Az.: L 8 SO 151/10 B ER).
  • SG Hildesheim, 06.12.2012 - S 42 AY 152/12

    Leistungskürzung gegenüber einem Asylbewerber wegen fehlender Mitwirkung bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    32 * Obwohl sich das BVerfG in der zitierten Entscheidung nicht ausdrücklich mit der Geltung des § 1 a AsylbLG befasst hat, bezweifelt auch die neueste Kommentierung (Oppermann in: jurisPK-SGB XII, § 1a AsylbLG, Stand: 07.11.2012) in Übereinstimmung mit der nach der Entscheidung des BVerfG ergangenen erstinstanzlichen Rechtsprechung (SG Hildesheim mit Beschluss vom 06.12.2012 - S 42 AY 152/12 ER, SG Altenburg, Beschluss vom 11.10.2012 - S 21 AY 3362/12 ER -, SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012 - S 17 AY 81/12 ER) die Zulässigkeit der Leistungseinschränkung nach § 1 a AsylbLG auf das unabweisbar Gebotene.
  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 8 SO 151/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Sicherung des

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    Würden diese Leistungen zur Sicherung des aktuellen, grundlegenden Lebensbedarfs der Antragstellerin zu Unrecht vorenthalten, entstünden ihr schwere und unzumutbare, auch anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen im Sinne der Verletzung des Art. 1 GG, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr rückwirkend beseitigt werden könnten (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 13.12.2010, Az.: L 8 SO 207/10 B ER, mwN, insbesondere vom 07.09.2010, Az.: L 8 SO 151/10 B ER).
  • Drs-Bund, 21.04.2010 - BT-Drs 17/1428
    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2013 - L 8 AY 2/12
    Demgegenüber vertritt der Entschließungsantrag u.a. der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksachen 17/1428, 17/10198) Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des AsylbLG vom 28.11.2012 die Auffassung, dass das AsylbLG aufzuheben sei und der Kreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII um die bisher nach dem AsylbLG leistungsberechtigten Personen ergänzt werden solle.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 8 AY 59/12

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    (Vorübergehende) verhaltensbedingte Kürzungen der Leistungen sind im AsylbLG schon aus Gründen der "Gleichbehandlung" möglich, zumal ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1a AsylbLG eine Privilegierung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutschen Sozialhilfeempfängern und legal in Deutschland lebenden Ausländern verhindert werden sollte (vgl. BT-Drucks 13/10155, S. 5; Beschluss des Bayerischen LSG vom 24. Januar 2013 - L 8 AY 2/12 B ER).
  • SG Mannheim, 02.07.2013 - S 9 AY 988/13

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Verfassungsmäßigkeit -

    Daher ist § 1a AsylbLG auf Rechtsfolgenseite nunmehr grundsätzlich sehr eng auszulegen, damit gewährleistet wird, dass Leistungsbezieher nach dem AsylbLG nicht schlechter gestellt werden als Hilfeempfänger nach dem SGB II oder dem SGB XII (hierzu SG Stade, Beschluss vom 5.3.2013 - S 33 AY 53/12 ER sowie SG Hildesheim, Beschluss vom 27.12.2012 - S 42 AY 9/12 ER), wobei besonders zu beachten ist, dass die genannte Vorschrift letztlich darauf abzielt, ausländerrechtliches Fehlverhalten zu sanktionieren (diesen Gesichtspunkt betont besonders das Bayerische LSG, Beschlüsse vom 24.1.2013 - L 8 AY 5/12 ER, L 8 AY 2/12 B ER und L 8 AY 4/12 B ER).

    Ferner dürfte es geboten sein, dass sich die Sozialbehörde bei Beantwortung der Frage, ob der Tatbestand von § 1a AsylbLG verwirklicht ist, nicht lediglich an einer schlichten Mitteilung der Ausländerbehörde orientiert, sondern dies eigenständig überprüft (hierzu Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 24.1.2013 - L 8 AY 5/12 ER, L 8 AY 2/12 B ER und L 8 AY 4/12 B ER).

  • LSG Hessen, 06.01.2014 - L 4 AY 19/13
    Nach der Rechtsprechung ist neben einer Anhörung des Beteiligten (vgl. § 28 HVwVfG) in den Fällen des § 1a Nr. 2 AsylbLG eine Fristsetzung zur Erfüllung der dem Leistungsberechtigten aufgegebenen Mitwirkungspflicht (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2013, L 8 AY 2/12 B ER, jedoch ohne Angabe einer Rechtsgrundlage - § 66 Abs. 3 SGB I ist indessen nicht anwendbar ) erforderlich.
  • SG Stade, 13.06.2013 - S 33 AY 50/12

    Rechtmäßigkeit einer Gewährung nur eingeschränkter Leistungen gem. § 1a AsylbLG

    Der § 1a AsylbLG ist geltendes Recht und soll offenbar auch weiterhin bestehen bleiben (vgl dazu BayLSG, Beschl v 24.01.2013 - L 8 AY 2/12 B ER -, Rn 16 der juris-Veröffentlichung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2013 - L 8 AY 15/13

    Bundesverfassungsgericht, Übergangsregelung, Asylbewerberleistungsgesetz,

    (Vorübergehende) verhaltensbedingte Kürzungen der Leistungen sind im AsylbLG schon aus Gründen der "Gleichbehandlung" möglich, zumal ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1a AsylbLG eine Privilegierung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Vergleich zu deutschen Sozialhilfeempfängern und legal in Deutschland lebenden Ausländern verhindert werden sollte (vgl. BT-Drucks 13/10155, S. 5; Beschluss des Bayerischen LSG vom 24. Januar 2013 - L 8 AY 2/12 B ER).
  • SG Stade, 30.05.2013 - S 33 AY 32/11
    Der § 1a AsylbLG ist geltendes Recht und soll offenbar auch weiterhin bestehen bleiben (vgl dazu BayLSG, Beschl v 24.01.2013 - L 8 AY 2/12 B ER -, Rn 16 der juris-Veröffentlichung).
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